Aufgaben

Platz- und Spielordnung

1.         Allgemeines

Jedes Mitglied verpflichtet sich, die nachstehende Platz- und Spielordnung einzuhalten.

Den Weisungen der Abteilungsleitung oder des Platzwartes hinsichtlich Bespielbarkeit und Platzpflege ist Folge zu leisten.

2.           Spielberechtigung

Grundsätzlich ist jedes Mitglied der Tennisabteilung spielberechtigt, das mit seinen Beitragsverpflichtungen nicht im Rückstand ist.

Gäste sind nur zusammen mit mindestens einem Mitglied spielberechtigt (Gastschilder – siehe Anhang)

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