Hüttenordnung

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Hüttenordnung für die Tennishütte

  • Die Tennishütte ist in gemeinschaftlicher Anstrengung der Tennisabteilung errichtet worden. Jedes Mitglied ist der Gemeinschaft gegenüber verpflichtet, Ordnung zu halten und die Einrichtungen pfleglich zu behandeln.
  • Die Sanitären Einrichtungen, die Umkleideräume und der Geräteschuppen sind allen Mitgliedern jederzeit zugänglich. Der Aufenthaltsraum steht den Mitgliedern nur bei Anwesenheit eines verantwortlichen Hüttendienstes zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeit können Sonderregelungen mit der Abteilungsleitung vereinbart werden.
  • Die Unterhaltskosten für Strom, Wasser und Abwasser sowie für die Einrichtungen trägt die Abteilung.

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