

1. Allgemeines
Jedes Mitglied verpflichtet sich, die nachstehende Platz- und Spielordnung einzuhalten.
Den Weisungen der Abteilungsleitung oder des Platzwartes hinsichtlich Bespielbarkeit und Platzpflege ist Folge zu leisten.
2. Spielberechtigung
Grundsätzlich ist jedes Mitglied der Tennisabteilung spielberechtigt, das mit seinen Beitragsverpflichtungen nicht im Rückstand ist.
Gäste sind nur zusammen mit mindestens einem Mitglied spielberechtigt (Gastschilder – siehe Anhang)
3. Belegungsberechtigung
Für die einzelnen Alters-/Beitragsklassen bestehen unterschiedliche Berechtigungen für Platzbelegungen.
3.1 Vollmitglieder, Auszubildende; Wehr und Zivildienstleistende, Studenten, Jugendliche ab 15 Jahre
- Rote (weiblich) und blaue (männlich) Namensschilder -
Volles Belegungsrecht
3.2 Kinder, Schüler bis 14 Jahre
- Schwarze Schilder -
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen bis 15.00 Uhr
an den übrigen Werktagen bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Platzbelegung nur zusammen mit zwei Mitgliedern nach 3.1 möglich.
3.3 Freie Plätze
Plätze die 5 Minuten nach der vollen Stunde nicht belegt sind, können auch von den unter 3.2 genannten Mitgliedern jederzeit belegt und bespielt werden.
4. Platzbelegung
4.1 Namensschilder
Jedes Mitglied erhält von der Abteilung gegen Bezahlung ein Namensschild (rot – weiblich, blau – männlich, schwarz - Kinder), das zur Reservierung eines halben Spielfeldes für die Dauer einer Stunde berechtigt. Beginn und Ende jeweils zur vollen Stunde. Nur die von der Abteilungsleitung ausgegebenen Schilder sind gültig.
4.2 Reservierungen
Die Plätze können generell von montags bis freitags für max. 7 Tage im voraus reserviert werden.
4.4 Belegungsregeln
Ohne jede Ausnahme gilt die Grundregel:
Wer spielt, muss sich für den entsprechenden Zeitraum den jeweiligen Platz mit seinem persönlichen Namensschild und dem seines Partners auf der dafür vorgesehenen Tafel belegt haben.
Zum Doppel für 2 aufeinander folgende Stunden sind 2 Namensschilder je eine Stunde zu hängen. Bei einem Doppel für nur 1 Stunde genügen 2 Schilder.
Jeder Spieler kann erst nach Ablauf seiner Spielzeit neu belegen bzw. reservieren. Dies gilt auch für Trainerstunden und Mannschaftstraining.
Sind reservierte Plätze 5 Minuten nach Beginn der Reservierungszeit nicht in Anspruch genommen, können sie durch das Hängen eigener Namensschilder neu belegt und bespielt werden.
Die Belegungszeit beträgt jeweils zur vollen Stunde 60 Minuten. Davon sind max. 55 Minuten Spielzeit.
Die Plätze sind vor den Spiel
- bei Bedarf kräftig zu sprengen
nach dem Spielen sind die Plätze mit den dafür bereitstehenden Geräten für die folgenden Spieler herzurichten, dazu gehören:
- das Abziehen des Platzes
- das Kehren der Linien
- bei Bedarf das Einebnen von Löchern
Nach Beendigung des Spieles sind die Namensschilder von der Belegungstafel abzunehmen. Sofern keine erneute Belegung vorgenommen wird, sind die Schilder vom Mitglied mitzunehmen. Sie können an der dafür vorgesehenen Tafel in der Tennishütte aufbewahrt werden.
4.5 Missbrauch fremder Namensschilder
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verwenden fremder Namensschilder, auch solcher von Familienmitgliedern, für eigene Belegungen und Reservierungen ohne jede Ausnahme unzulässig ist.
Ebenso ist das Umhängen fremder Namensschilder ohne Zustimmung des betroffenen Mitgliedes nicht gestattet und gilt als grob unsportlich.
Der Missbrauch fremder Namensschilder kann Anlass für den Ausschluss vom Spielbetrieb sein.
Jedes Mitglied ist befugt, unkorrekt handelnde Mitglieder unmittelbar anzusprechen. Die Abteilungsleitung kann nur in Ausnahmefällen direkt eingreifen, da Verstöße in der Regel nachträglich nicht beweisbar sind.
4.6 Ranglisten- Forderungsspiele
Für Ranglisten-Forderungsspiele gelten Sonderregelungen.
4.7 Verbandsspiele/Turniere
Der Sportwart oder sein Beauftragter sind berechtigt, in Abstimmung mit der Abteilungsleitung Plätze für Verbandsspiele, Freundschaftsspiele oder vereinsinterne Turniere zu reservieren.
Die Platzbelegung ist durch Schilder auf der Belegungstafel anzuzeigen.
4.8 Trainingsplatz/Kleinfeld
Für das Kleinfeld sind keine Reservierungen erforderlich. Möchten mehrere Mitglieder spielen, sollte im 15 Minutenrhythmus gewechselt werden.
4.9 Trainingsstunden
Platzbelegungen für Mannschafts- oder Einzeltraining werden durch gelbe Schilder angezeigt. Belegungen mit Trainerschilder dürfen nur die von der Abteilungsleitung zugelassenen Trainer und die Mannschaftsführer vornehmen.
5. Platzordnung
Die Plätze dürfen nur in Tennisschuhen und nur zum Spielbetrieb betreten werden. Es liegt im Interesse aller Mitglieder, dass die Plätze nur von dem dazu berechtigten Personenkreis benutzt und in sauberem und ordentlichem Zustand verlassen werden.
6. Platzpflege
Die Plätze bedürfen regelmäßig der Pflege durch durch berechtigte Mitglieder bzw. den Platzwart. Sie werden für diesen Zweck mit dem Schild „Platzpflege“ gesperrt.
7. Platzsperrung
Die Abteilungsleitung oder von ihr Beauftragte, wie z.B. Platzwart oder Sportwart können einzelne oder alle Plätze wegen wetterbedingter Nichtbespielbarkeit sperren. Diese Platzsperre gilt auch dann, wenn einzelne Mitglieder die Plätze für bespielbar halten.
In Ausnahmefällen können Sperrungen auch für die Vorbereitung von Turnieren erforderlich sein.
8. Verstöße gegen die Platz- und Spielordnung
Mitglieder, die gegen die Platz- und Spielordnung verstoßen, können von der Abteilungsleitung mündlich oder schriftlich ermahnt werden.
9. Inkrafttreten der Platz- und Spielordnung
Die vorliegende Platz- und Spielordnung tritt am 11.7.2021 in Kraft.
A. Anhang zur Platz- und Spielordnung der Tennisabteilung im FCD
A.1 Gastschilder
Der Einsatz von Gastschildern wurde eingestellt. Gäste sind durch den Gastgeber (das Mitglied, das mit dem Gast spielt) in die dafür ausgehängten Gastspielerlisten einzutragen.