Hüttenordnung

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1. Allgemeines

Die Tennishütte ist in gemeinschaftlicher Anstrengung der Tennisabteilung errichtet worden. Jedes Mitglied ist der Gemeinschaft gegenüber verpflichtet, Ordnung zu halten und die Einrichtungen pfleglich zu behandeln.

Die Sanitären Einrichtungen, die Umkleideräume und der Geräteschuppen sind allen Mitgliedern jederzeit zugänglich. Der Aufenthaltsraum steht den Mitgliedern nur bei Anwesenheit eines verantwortlichen Hüttendienstes zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeit können Sonderregelungen mit der Abteilungsleitung vereinbart werden.

Die Unterhaltskosten für Strom, Wasser und Abwasser sowie für die Einrichtungen trägt die Abteilung.

Der Zugang erfolgt über die Seiteneingangstür, zu der jedes Mitglied einen Schlüssel besitzt. Die Hütte ist beim Verlassen zu verschließen.

2. Getränke

Kalte Getränke und Kaffee aus einer Pad-Kaffeemaschine stehen gegen Bezahlung zur Verfügung.
Die Bezahlung erfolgt über eine „oneway-Geldbox", entsprechendes Kleingeld ist vorzuhalten, da ein Geldwechsel ausgeschlossen ist.

3. Hüttennutzung

Die Mitglieder sind verpflichtet alle benutzten Gegenstände (Gläser, Tassen, Teller, Besteck etc.) abzuspülen und wieder einzuräumen. Abfälle sind zu entsorgen und Verschmutzungen zu beseitigen.
Um die Hütte als Treffpunkt attraktiv zu machen sind auch private Veranstaltungen, nach Anmeldung, für Tennismitglieder möglich. Ein Nutzungsbeitrag wird dafür erhoben.